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SG Duisburg, 18.05.2017 - S 10 R 1214/16 |
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- BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 6/00 R
Rücknahme eines rechtswidrigen Bewilligungsbescheids mit Wirkung für die Zukunft …
Auszug aus SG Duisburg, 18.05.2017 - S 10 R 1214/16
Das öffentliche Interesse an der Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes bei Dauerleistungen ist in der Regel höher einzuschätzen als bei der Gewährung einmaliger Leistungen, weil eine Dauerleistung die Allgemeinheit in der Regel stärker belastet als eine einmalige Leistung (BSG Urteil vom 21.06.2001 B 7 AL 6/00 R; BSG Urteil vom 14.11.1985 - 7 RAr 123/84).Dieser Zeitraum reicht nicht aus, um bei der Vertrauensschutzabwägung maßgeblich berücksichtigt werden zu können (vgl. BSG Ur-teil vom 21.06.2001 B 7 AL 6/00 R; BSG Urteil vom 16.06.1999 B 9 V 15/98 R).
Würde jeder im Bereich der Verwaltung auftretende Fehler zu einem schützenswerten Vertrauen des durch den Verwaltungsakt Begünstigten führen, so liefe dies der Zielsetzung des § 45 SGB X zuwider, einen rechtswidrigen Zustand auch wieder beseitigen zu können (BSG vom 21.06.2001 B 7 AL 6/00 R).
Somit rechtfertigt allein die Tatsache, dass die Fehlerhaftigkeit des Bewilligungsbescheides auf einer unrichtigen Rechtsanwendung seitens der Beklagten beruht, nicht ein schützenswertes Vertrauen des Begünstigten in den Fortbestand der rechtswidrigen Entscheidung (BSG vom 25.06.1989 - 9 a RVg 2/84; BSG Urteil vom 21.06.2001 B 7 AL 6/00 R).
Die Beklagte hat im Rahmen der Ermessensausübung ferner die wirtschaftlichen Verhältnisse des Klägers einfließen lassen, indem sie ausgeführt hat, dass der Kläger seine Tätigkeit als Beamter bei der Bundesagentur für Arbeit weiter ausüben könne und dadurch seine wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse gesichert seien (vgl. zur Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der wirtschaftlichen Folgen als Ermessensgesichtspunkt: BSG Urteil vom 21.06.2001 B 7 AL 6/00 R; BSG vom 21.03.1990 - 7 RAr 112/88).
- BSG, 16.06.1999 - B 9 V 15/98 R
Kriegsopferversorgung - sowjetische Besatzungszone - Verwaltungsentscheidung - …
Auszug aus SG Duisburg, 18.05.2017 - S 10 R 1214/16
Dies gilt umso mehr, wenn die Dauerleistung - wie hier - für sehr lange Zeit weiter erbracht werden müsste (BSG Urteil vom 16.06.1999 B 9 V 15/98 R).Dieser Zeitraum reicht nicht aus, um bei der Vertrauensschutzabwägung maßgeblich berücksichtigt werden zu können (vgl. BSG Ur-teil vom 21.06.2001 B 7 AL 6/00 R; BSG Urteil vom 16.06.1999 B 9 V 15/98 R).
- BSG, 14.11.1985 - 7 RAr 123/84
Rücknahme eines Verwaltungsaktes - Ausübung pflichtgemäßen Ermessens - …
Auszug aus SG Duisburg, 18.05.2017 - S 10 R 1214/16
Das öffentliche Interesse an der Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes bei Dauerleistungen ist in der Regel höher einzuschätzen als bei der Gewährung einmaliger Leistungen, weil eine Dauerleistung die Allgemeinheit in der Regel stärker belastet als eine einmalige Leistung (BSG Urteil vom 21.06.2001 B 7 AL 6/00 R; BSG Urteil vom 14.11.1985 - 7 RAr 123/84).
- BSG, 21.03.1990 - 7 RAr 112/88
Beginn der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X bei der Erstattung von …
Auszug aus SG Duisburg, 18.05.2017 - S 10 R 1214/16
Die Beklagte hat im Rahmen der Ermessensausübung ferner die wirtschaftlichen Verhältnisse des Klägers einfließen lassen, indem sie ausgeführt hat, dass der Kläger seine Tätigkeit als Beamter bei der Bundesagentur für Arbeit weiter ausüben könne und dadurch seine wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse gesichert seien (vgl. zur Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der wirtschaftlichen Folgen als Ermessensgesichtspunkt: BSG Urteil vom 21.06.2001 B 7 AL 6/00 R; BSG vom 21.03.1990 - 7 RAr 112/88). - BSG, 25.06.1986 - 9a RVg 2/84
Notwehr - Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes - Ermessen
Auszug aus SG Duisburg, 18.05.2017 - S 10 R 1214/16
Somit rechtfertigt allein die Tatsache, dass die Fehlerhaftigkeit des Bewilligungsbescheides auf einer unrichtigen Rechtsanwendung seitens der Beklagten beruht, nicht ein schützenswertes Vertrauen des Begünstigten in den Fortbestand der rechtswidrigen Entscheidung (BSG vom 25.06.1989 - 9 a RVg 2/84; BSG Urteil vom 21.06.2001 B 7 AL 6/00 R). - BSG, 28.11.1985 - 11b/7 RAr 128/84
Vermögensdisposition - Verwaltungsakt - Disposition - Unterhaltsgeld
Auszug aus SG Duisburg, 18.05.2017 - S 10 R 1214/16
Damit setzt die Vermögensdisposition ebenso wie der im Gesetz alternativ genannte Leistungsverbrauch eine Handlung voraus, die nach dem Erlass des Verwaltungsaktes vorgenommen wurde (BSG Urteil vom 28.11.1985 - 11 b / 7 RAr 128/84). - BSG, 14.06.1984 - 10 RKg 5/83
Interessenabwägung